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Bedingungen für die Nutzung Smart Charging der WSW Energie & Wasser AG

1. Nutzung

1.1 Die WSW bietet den Service „Smart Charging“ nur über die „Meine WSW“-App an; die Nutzung setzt einen aktiven „Meine WSW“ Account voraus.

1.2 Der Service „Smart Charging“ steht für definierte Nutzergruppen und Kunden zur Verfügung (Tal.Markt Flex, …).

1.3 Die Nutzung erfordert die Erlaubnis und den Zugriff auf bestimmte Fahrzeugdaten, um die Auslesung des Ladestatus zu ermöglichen und den Ladevorgang steuern zu können.   

1.4 Das Benutzerkonto des Fahrzeugherstellers muss mit der WSW App verbunden werden, um den Zugriff auf das Fahrzeug zu ermöglichen.

1.5 Die Nutzung des Service ist nur mit bestimmten Fahrzeugmodellen und -typen möglich. Diese werden im Web und/ oder der App kommuniziert.

1.6 Die Nutzer stecken das Ladekabel ins Fahrzeug und starten „Smart Charging“ über einen Button mit den von Ihnen hinterlegten Ladepräferenzen (Ladezustand, Abfahrtszeit).

1.7 Die WSW erstellt anhand der Ladepräferenzen einen Ladeplan mit den zu diesem Zeitpunkt günstigsten bekannten Ladezeiten und steuert die Ladevorgänge des Fahrzeuges entsprechend (Voraussetzung: Fahrzeughersteller und -modell erlauben eine Fernsteuerung der Ladevorgänge). Ein Ladeplan kann aus mehreren Ladevorgängen bestehen.

1.8 Bevor ein Ladeplan erstellt werden kann, wird an dem Anschlusspunkt eine initiale Messung durchgeführt werden, um die maximale Ladeleistung zu bestimmen. Limitierende Faktoren können der Ladepunkt (Wallbox/Ladesäule) sein oder das Fahrzeug selbst. Diese Messung wird einmalig automatisiert mit dem ersten Ladevorgang durchgeführt. Viele Fahrzeughersteller limitieren die Ladeleistung ab einem bestimmten Batteriestand (z.B. ab 80% Batteriekapazität), um die Batterie zu schonen. Für die initiale Messung sollte sich der Batteriestand des Fahrzeugs daher im Bereich von ca. 60% Batteriekapazität oder kleiner befinden.

1.9 Wird nach dem letzten Ladevorgang erkannt, dass der gewünschte Ladezustand noch nicht erreicht ist, wird der Ladevorgang u.U. so lange fortgesetzt, bis dieser erreicht ist. Das kann zur Folge haben, dass nicht mehr zum günstigsten Tarif geladen wird. Dieser Fall kann z.B. eintreten, wenn das Fahrzeug die Ladeleistung reduziert.

1.10 Wenn der Ladestecker in Fahrzeug und Wallbox eingesteckt ist, wird das Fahrzeug zu den geplanten Ladezeiten geladen.

1.11 Wichtig ist zu beachten, dass das Fahrzeug an dem abgestellten Standort Mobilfunk-Empfang haben muss, um den Ladevorgang automatisiert durchführen zu können.

1.12 Ist der Ladeplan erfolgreich abgeschlossen, können die Ladedaten und -kosten der einzelnen Ladevorgänge eingesehen werden.

2. Verstoß und Haftung

2.1 Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann die Durchführung des Ladevorgangs verhindern.

2.2 Die Haftung der WSW sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), sowie Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Vertragsparteien auf den vertragstypischen und objektiv vorhersehbaren Schaden.

2.3 Eine Haftung der WSW für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Bedienung der Ladestation, insbesondere einer Bedienung entgegen der Bedienungsanleitung, beruhen, ist ausgeschlossen. Eine Haftung der WSW ist auch für solche Schäden ausgeschlossenen, die aus einer nicht bzw. nicht vollständig durchgeführten Ladung einhergehen. Eine Haftung der WSW ist auch für solche Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte während des Ladevorgangs am Fahrzeug oder am Ladekabel verursacht werden. Die WSW haftet nicht für Schäden, die durch das Ladekabel, welches an der WSW Ladestation angeschlossen wird, verursacht werden. Insbesondere haftet WSW weder dem Nutzer noch Dritten gegenüber für Schäden aus „Stolperunfällen“ in Zusammenhang mit dem Ladekabel. Der Nutzer stellt WSW in diesen Fällen von jeder Inanspruchnahme – auch durch Dritte – vollumfänglich frei.

3. Mitwirkungspflichten

Fehlermeldungen und Störungen des Services „Smart Charging“ können der WSW unter wsw-digital(at)wsw-online.de zugesandt werden.