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Preisentwicklung Strom und Gas

Neue Strompreise ab dem 1. Januar 2025 und neue Gaspreise ab dem 1. Februar 2025

Wir senken die Strom- und Gaspreise! Damit geben wir die Vorteile gefallener Großhandelspreise an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Die Senkung wird etwas durch Kostensteigerung gesetzlich veranlasster Preisbestandteile abgeschwächt. Hier ein kurzer Überblick:

  • Der Versorgeranteil WSW (Energiepreis) sinkt
  • Die Netznutzungsentgelte für Strom sinken und bei Gas verändern sich die Zonenpreise
  • Für Strom gilt:
    • Die Offshore-Netzumlage und die KWK-Umlage steigen
    • Der neue Aufschlag für besondere Netznutzung steigt
      (ehemals § 19 StromNEV-Umlage in Verbindung mit NEU: "Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung")
  • Für Gas gilt:
    • der CO2-Preis steigt
    • die Gasbeschaffungsumlage steigt.

Preisänderung Strom und Gas

Die Preisänderung erfolgt gemäß §§ 5 Absatz 2 und 5a Strom- bzw GasGVV (Stromgrundversorgungsverordnung und Gasgrundversorgungsverordnung). Daher senken wir mit Wirkung zum 1. Januar 2025 den Strompreis und den Gaspreis mit Wirkung zum 1. Februar 2025. Über die genauen Beträge informieren wir unsere Kundinnen und Kunden schriftlich.

Auch bei den Verträgen außerhalb der Grundversorgung senken wir die Strom- und Gaspreise. Dazu zählen wir unter anderem folgende Tarife:  WSW Strom/Gas Smart, WSW Strom Spar, WSW Strom Eco Plus, WSW Strom/Gas Easy und viele mehr. Die Preisänderung erfolgt gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Über die genauen Beträge informieren wir unsere Kundinnen und Kunden ebenfalls schriftlich. 

Sie haben noch den Grundversorgungstarif oder möchten herausfinden, ob Sie noch einen günstigeren Tarif abschließen können? Nutzen Sie die Gelegenheit und wechseln in einen günstigeren Tarif - am einfachsten geht das mit unserem Tarifrechner.

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Strompreise ab 1. Januar 2025

Darum steigt die § 19 StromNEV-Umlage stark an

Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 1. Januar 2025  zusammen mit dem Aufschlag für besonders einspeiseseitige Netznutzung als neuer Aufschlag für besondere Netznutzung (BK8-24-001-A). Die § 19 StromNEV-Umlage wird erhoben, um die durch vergünstigte Netzentgelte im Rahmen der Sonderformen der Netznutzung entstandenen entgangenen Erlöse auszugleichen.
Die Netznutzungsentgelte in Deutschland variieren regional stark, wobei sie in Bundesländern mit hohen Investitionskosten in erneurbare Energien und spezifischen Netzbetriebskosten am höchsten sind. Der Aufschlag für besondere Netznutzung dient dazu, diese stark variierenden Investitionskosten und damit verbundene Mehrkosten der Verteilnetzbetreiber, insbesondere durch den Ausbau erneuerbaren Energien, auszugleichen. Mit diesem Aufschlag werden die Kosten gleichmäßiger auf alle Letztverbraucher verteilt.

Die Messkosten verändern sich teilweise (bereits seit Januar 2024)

Die Kosten für den Messstellenbetrieb haben sich teilweise verändert: Durch eine Novelle des Messstellenbetriebgesetzes wurden die Kosten für intelligente Messsysteme neu bewertet.

Darum sinkt der Versorgeranteil (Energiepreis, Beschaffungskosten)

Die Beschaffungskosten sind in den letzten Monaten auf den Energiemärkten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Allerdings ist aktuell wieder ein leichter Anstieg der Kosten zu beobachten. Entsprechend unserer langfristigen Beschaffungsstrategie haben wir die Liefermengen für 2025 bereits im Voraus beschafft. Unsere Kunden profitieren nach wie vor in unsicheren Zeiten davon, dass wir vorausschauend unsere Liefermengen einkaufen. So profitieren diese auch jetzt von einer Preissenkung entgegen dem aktuellen Trend - zuletzt geschehen im August/September 2023. 

Das hat sich noch bei den anderen Umlagen verändert

Der Strompreis enthält noch weitere preisbildende Bestandteile: Die Stromsteuer, Umsatzsteuer, Konzessionsabgaben, Offshore-Netzumlage und KWK-Umlage. Die letzten beiden Umlagen werden von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und jedes Jahr neu berechnet, erhoben und angewendet. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter netztransparenz.de.

Zum Musteranschreiben Strom Grundversorgung

Gaspreise ab 1. Februar 2025

Die Höhe des CO2-Preises sowie die Höhe der Gasspeicherumlage verändern sich bereits zum 1. Januar 2025. In den Verträgen außerhalb der Grundversorgung wie zum Beispiel WSW Gas Smart, WSW Gas Vario und  WSW Gas Easy geben wir die veränderten bereits seit dem 1. Januar 2025 weiter. Den gestiegenen Umlagen steht die Kostensenkung des sogenannten Versorgeranteils entgegen. Denn ab dem 1. Februar 2025 zahlen Sie bei uns weniger für die Gaslieferung.  Damit geben wir die Vorteile fallender Großhandelspreise an Sie weiter.

Darum steigt der CO2-Preis

Der CO2-Preis ist ein Instrumen der Umweltpolitik zur Senkung von CO2-Emissionen. Jede Tonne emittiertes CO2 erhält einen Preis. Wir müssen Zertifikate für CO2-Emissionen kaufen und geben die Kosten in Form des CO2-Preises an Sie weiter. Ziel ist, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionszertifikaten betrug für das Belieferungsjahr 2024 45 Euro pro Zertifikat und steigt im Belieferungsjahr 2025 auf 55 Euro pro Zertifikat.

Darum steigt die Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die zur Finanzierung der Befüllung und des Betriebs von Gasspeichern erhoben wird. Diese Umlage stellt sicher, dass die gesetzlichen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher eingehalten werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Erhöhung ist hauptsächlich auf höhere Gasbeschaffungskosten und eine verringerte umlagefähige Menge zurückzuführen. Zudem wird die Umlage ab 2025 nur noch auf Gasmengen im Inland erhoben, was ebenfalls zu einer Anpassung der Umlage führt.

Darum sinkt der Versorgeranteil (Energiepreis, Beschaffungskosten)

Die Beschaffungskosten sind in den letzten Monaten auf den Energiemärkten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Allerdings ist aktuell wieder ein leichter Anstieg der Kosten zu beobachten. Entsprechend unserer langfristigen Beschaffungsstrategie haben wir die Liefermengen für 2025 bereits im Voraus beschafft. Unsere Kunden profitieren nach wie vor in unsicheren Zeiten davon, dass wir vorausschauend unsere Liefermengen einkaufen. So profitieren diese auch jetzt von einer Preissenkung entgegen dem aktuellen Trend - zuletzt geschehen im August/September 2023. 

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Weitere Änderungen

Im Rahmen der Preisänderung geben wir regelmäßg Updates unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an unserer Kundinnen und Kunden weiter. Dabei werden in der Regel textliche Anpassungen oder Spezifizierungen vorgenommen. Dieses Mal sind die Anpassungen auf Grund von gesetzlichen Änderungen umfangreicher. Folgende Anpassungen haben wir unter anderem vorgenommen:

  • Ziffer 3 wird ergänzt durch die Abbildung der Vorgaben zu intelligenten Messsystemen.
  • Aufgenommen wird die Ziffer 6.3.7 als neuer Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung. Diese Kosten werden nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) zusammen mit der § 19 StromNEV-Umlage als Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet .
  • Ziffer 10.3 (bisher 9.3) wird ergänzt durch neue Regelungen zur Versorgungsunterbrechung bei Haushaltskunden.
  • Die bisherige Ziffer 19 „Pauschalen/Preise für weitere Dienstleistungen“ finden Sie nun unter Ziffer 20. Folgende Regelungen werden geändert:
    • Aufgenommen werden die Kosten für die „Wiederherstellung (ohne Zählereinbau)“ in Höhe von 70,15 Euro brutto und „Wiederherstellung (mit Zählereinbau)“ nach Aufwand sowie für die „Erstellung einer Ratenzahlungsvereinbarung ab 7 Raten“ in Höhe von 15,00 Euro netto und für den „Abbruch Sperrvorgang vor Sperrversuch“ in Höhe von 22,67 Euro netto.
    • Ersetzt werden die „Kosten für unberechtigte Zutrittsverweigerung“ in Höhe von 50,00 Euro netto durch die „Kosten für Zutrittsverweigerung“ in Höhe von 22,67 Euro netto.

Die Änderungen in den letzten beiden Stichpunkten gilt für Kundinnen und Kunden, die vor dem 22. Januar 2024 einen Stromliefervertrag mit den WSW abgeschlossen haben. Um Ihnen die Veränderungen übersichtlich darzustellen, haben wir eine direkte Gegenüberstellung der Änderungen erstellt:

WSW AGB Strom

Im Rahmen der Preisänderung geben wir regelmäßg Updates unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an unserer Kundinnen und Kunden weiter. Dabei werden in der Regel textliche Anpassungen oder Spezifizierungen vorgenommen. Dieses Mal sind die Anpassungen auf Grund von gesetzlichen Änderungen umfangreicher. Folgende Anpassungen haben wir unter anderem vorgenommen:

  • Ziffer 3 wird ergänzt durch die Abbildung der Vorgaben zu intelligenten Messsystemen.
  • In Ziffer 6.3.6. erfolgt eine Verlängerung der Erhebung der Gasspeicherumlage bis zum 31.03.2027.
  • Aufnahme der Ziffer 6.4 zum Umgang der CO2-Bepreisung ab 2026.
  • Ziffer 9.3 (bisher 8.3) wird ergänzt durch neue Regelungen zur Versorgungsunterbrechung bei Haushaltskunden. 
  • Die bisherige Ziffer 18 „Pauschalen/Preise für weitere Dienstleistungen“ finden Sie nun unter Ziffer 19. Folgende Regelungen werden geändert: 
    • Aufgenommen werden die Kosten für die „Erstellung einer Ratenzahlungsvereinbarung ab 7 Raten“ in Höhe von 15,00 Euro netto und für den „Abbruch Sperrvorgang vor Sperrversuch“ in Höhe von 32,78 Euro netto. 
    • Ersetzt werden die „Kosten für unberechtigte Zutrittsverweigerung“ in Höhe von 50,00 Euro netto durch die „Kosten für Zutrittsverweigerung“ in Höhe von 32,78 Euro netto.

Die letzten beiden Änderungen gelten nur für Kunden, die vor dem 22. Januar 2024 einen Gasliefervertrag mit den WSW geschlossen haben. Um Ihnen einen klaren Überblick über die Änderungen zu geben, haben wir eine direkte Gegenüberstellung der Veränderungen vorbereitet:

WSW AGB Gas

Versorgungssicherheit in Wuppertal

Sie machen sich Sorgen über die bevorstehende Heizperiode und haben Angst, die Energiekosten nicht mehr bezahlen zu können? Wir informieren Sie über die aktuelle Lage und welche Möglichkeiten Sie haben.

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