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Rechtliche Informationen

Hier finden Sie wichtige Hinweise für unsere Strom- und Gasverträge sowie Gesetzesvorschriften, Satzungen, Allgemeine Geschäfts- und Versorgungsbedingungen und Verordnungen zu den Strom- oder Gasverträgen.

Gesetze und Verordnungen

Grund- und Ersatzversorgung
Die WSW Energie & Wasser AG ist Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 1 und 2 EnWG und Ersatzversorger im Sinne von § 38 Abs. 1 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Erdgas im Netzgebiet der Allgemeinen Versorgung in Wuppertal.

Verbrauchsabrechnung gemäß § 40 EnWG
Obligatorisch erhalten Sie einmal im Jahr eine Abrechnung über Ihren Jahresverbrauch. Auf Wunsch sind monatliche, halb- oder vierteljährliche Abrechnungen möglich. Den Mehraufwand stellen wir Ihnen in Rechnung.

Beauftragung abweichende Stichtagsabrechnung

Beauftragung abweichender Abrechnungszeitraum (Zwischenrechnung)

Stromkennzeichnung

EEG Belastungsausgleich 2022

Muster Abwendungsvereinbarung

EnWG - Energiewirtschaftgesetz

StromGVV - Stromgrundversorgungsverordnung

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV

WSW AGB Strom - Allgemeine Geschäftsbedingungen WSW Strom

GasGVV - Gasgrundversorgungsverordnung

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV

WSW AGB Gas - Allgemeine Geschäftsbedingungen WSW Gas

Infos zur Sicherheit des Kugel-Gasbehälters Möbeck:

AVBFernwärmeV - Allgemeine Versorgungsbedingungen Fernwärme

Abwassersatzung

Abwassergebührensatzung

Kanalanschlussbeitragssatzung 2007-2010

SüwVO Abw - Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen

LWG - Landeswassergesetz NRW

WHG - Wasserhaushaltsgesetz

Im Kugel-Gasbehälter Möbeck in Vohwinkel speichern wir ungefähr 330.000m3 Erdgas. Großanlagen, wie dieser Kugel-Gasbehälter, erfordern ein Höchstmaß an Sicherheit und unterliegen der Störfallverordnung, wodurch wir dazu angehalten sind, Sie über die Sicherheitsmaßnahmen zu unterrichten, die durch uns vorgenommen werden.

Der Kugel-Gasbehälter wurde 1958 gebaut und ist seitdem störungsfrei. Der Behälter wird regelmäßig gewartet und, unter anderem durch den TÜV, geprüft. Diese Prüfungen haben ergeben, dass er sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.  

Des Weiteren wurde mit dem TÜV und der Bezirksregierung ein Konzept zur Lebensdauerüberwachung des Kugelgasbehälters erarbeitet, wodurch die Sicherheit der Nachbarschaft weiterhin gewährleistet werden kann.

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen, bleibt jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zu Störfällen kommen kann. Unsere Sicherheitsmaßnahmen und Ihr besonnenes Verhalten können in so einem Fall dabei helfen, eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Alle Informationen, die wichtigsten Daten zum Kugelgasbehälter und unseren Sicherheitsmaßnahmen, sowie Verhaltensempfehlungen im Störfall finden Sie in unserer Informationsbroschüre.