Voraussetzungen für die Ein-Zählermessung:
- normaler bis niedriger Verbrauch für den normalen Haushaltsbedarf
- nur ein Zähler ist installiert
Voraussetzungen für die Zwei-Zählermessung:
- Haushalts- oder Gewerbestrom wird getrennt vom Wärmestrom gemessen
- zwei Zähler sind installiert