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Erneuerungsprogramm
Schwebebahn

Nach dem Ausbau der Wuppertaler Schwebebahn von 1994 bis 2014 sind viele Teile der Infrastruktur in die Jahre gekommen. Nun steht die Erneuerung der in die Jahre gekommen Bauteile, wie beispielsweise Bodenbeläge, Fahrgastinformations-Systeme und Aufzüge, im Fokus. Mit dem Förderprojekt Erneuerung Kommunale Schiene (WSW Titel: Erneuerungsprogramm Schwebebahn) unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Erneuerung. Die notwendigen Anträge für die Förderung der Baumaßnahmen sind gestellt.

Am Montag, den 04. November, beginnen die WSW mit der Erneuerung der Aufzugsanlagen an der Schwebebahnstation Adlerbrücke, beginnend mit dem Aufzug in Fahrtrichtung Oberbarmen. Während der voraussichtlich siebenwöchigen Arbeiten steht der Aufzug nicht zur Verfügung. Im Anschluss wird die Aufzugsanlage in Fahrtrichtung Vohwinkel erneuert. Die WSW empfehlen Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkung, die Haltestellen Alter Markt oder Loher Brücke für den Ein- und Ausstieg zu nutzen.

Im Zusammenhang mit dem Erneuerungsprogramm der Schwebebahn werden im Bereich des Schwebebahnstation Pestalozzistraße die Schrammborde erneuert.

Die Arbeiten werden in zwei Phasen durchgeführt:

  • Phase 1     18. November bis 24. November 2024: Sperrung der Station in Fahrtrichtung Oberbarmen.
  • Phase 2     24. November bis 01. Dezember 2024: Sperrung der Station in Fahrtrichtung Vohwinkel.

Während der jeweils etwa einwöchigen Bauarbeiten ist kein Ein- und Ausstieg möglich. Fahrgäste werden gebeten, auf benachbarte Schwebebahnhaltestellen auszuweichen.   

Im Zusammenhang mit dem Erneuerungsprogramm der Schwebebahn werden im Bereich des Schwebebahnstation Pestalozzistraße die Schrammborde erneuert.

Die Arbeiten werden in zwei Phasen durchgeführt:

  • Phase 1     01. Dezember bis 08. Dezember 2024: Sperrung der Station in Fahrtrichtung Oberbarmen.
  • Phase 2     08. Dezember bis 15. Dezember 2024: Sperrung der Station in Fahrtrichtung Vohwinkel.

Während der jeweils etwa einwöchigen Bauarbeiten ist kein Ein- und Ausstieg möglich. Fahrgäste werden gebeten, auf benachbarte Schwebebahnhaltestellen auszuweichen.   

 

Fragen & Antworten

In den 1970er und 1980er Jahren wurde in Nordrhein-Westfalen intensiv in den kommunalen Schienenverkehr investiert, wodurch moderne Straßenbahnen, Stadtbahn- und unterirdische Stadtbahnnetze sowie dem  Schwebebahnsystem (Ausbau 1994 bis 2014) entstanden. Nun steht die Erneuerung dieser Systeme im Fokus, wobei die Finanzierung eine große Herausforderung für die Verkehrsunternehmen und Kommunen darstellt.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Erneuerung, um einen attraktiven und vernetzten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen, der den Mobilitätsbedürfnissen gerecht wird und zur Emissionsreduktion beiträgt. Ein Gutachten beziffert den förderfähigen Investitionsbedarf bis 2031 für die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze auf 2,6 Mrd. Euro. Zusätzlich wird Geld bereitgestellt, um Systembrüche im Ruhrgebiet aufgrund unterschiedlicher Spurweiten zu beseitigen und einen reibungslosen Übergang für Pendler zu gewährleisten.

In der Fahrplanauskunft über die WSW move App oder der Fahrplanauskunft (vrr.de) sind alle Änderungen enthalten und Reisealternativen können Ihnen angezeigt werden.

An den Schwebebahnstationen Wupperfeld, Oberbarmen und Werther Brücke finden Sie Plakate mit weiterführenden Informationen. In den Schwebebahnfahrzeugen werden Durchsagen verkündet und auf unseren DFI (= dynamische Fahrgastinformation) - Anzeigern werden aktuelle Informationen eingeblendet.

Ja, sofern die betroffenen Haltestellen im Betriebsgebiet der WSW-Cabs liegen. Das Betriebsgebiet umfasst:
Uellendahl-Katernberg, Barmen, Elberfeld und Elberfeld-West. Es gilt der Tarif der Hol mich! App.

Es sind räumlich und zeitlich begrenzte Sperrungen zu erwarten. Wir sind sehr bemüht, diese Sperrungen so kurz und so angenehm wie möglich zu gestalten.

Der Zeitplan für das gesamte Erneuerungsprogramm ist bis Ende 2031 angesetzt.

Im Zuge des Erneuerungsprogramms gibt es viele Baumaßnahmen, die den Fahrgast nicht betreffen. Die den Fahrgast betreffenden und beeinträchtigenden Maßnahmen sind die Erneuerung der:

  • Beläge der Bahnsteige sowie der Verteilerebenen
  • Schrammborde an den Bahnsteigen
  • Taktilen Elemente
  • Aufzugsanlagen