Der Industriestrompreis in Deutschland setzt sich aus mehreren Bestandteilen wie den Steuern, Abgaben, Umlagen den Netzentgelten sowie der Beschaffung und Vertrieb für den Strom zusammen. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht den einen Industriestrompreis gibt, durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen gibt es die Möglichkeit für Industriekunden Ermäßigungen auf die verschiedenen Bestandteile des Strompreises zu erlangen.
Steuern, Abgaben und Umlagen
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Sie stellt einen sehr großen Anteil an den Gesamtstromkosten dar. Stromintensive Unternehmen bestimmter Branchen haben die Möglichkeit von einer ermäßigten EEG-Umlage zu profitieren.
KWK-Aufschlag
Der KWK-Aufschlag dient der Förderung des Ausbaus von Kraft-Wärme-Kopplungen mit dem Ziel den Verbrauch an Primärenergieträgern sowie den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Die Höhe des KWK-Aufschlags wird je nach Letztverbrauchergruppe festgelegt.
Stromsteuer
Die Stromsteuer dient zur Förderung klimapolitischer Ziele und zum sparsamen Umgang mit elektrischer Energie. Außerdem wird das Steueraufkommen zur Reduzierung der Beitragssätze für die Sozialversicherung genutzt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Stromverbraucher das Recht auf ein individuelles Netzentgelt. Hierdurch entgehen den Verteilnetzvertreibern Erlöse welche durch die Übertragungsnetzbetreiber erstattet werden müssen. Die hierdurch entgangenen Einnahmen werden als Aufschlag auf die Netzentgelte an die Letztverbraucher weitergegeben.
Konzessionsabgabe
Für die Nutzung kommunaler Wege sind von den Netzbetreibern Konzessionsabgaben an die Kommunen zu entrichten. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den jeweiligen Wegnutzungsverträgen und unterliegt einer Höchstgrenze.
Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage dient als Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber. Kommt es zu Verzögerungen bzw. Störungen bei der Netzanbindung von Offshore-Anlagen, erhalten die Betreiber der Offshore-Windparks eine Entschädigung. Diese Entschädigungszahlungen werden gegenüber dem Letztverbraucher als Aufschlag auf die Netzentgelte umgelegt.
Netzentgelte inkl. Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung
Als Netzentgelt wird die Gebühr bezeichnet, welche jeder Netznutzer, welcher Strom durch das Versorgungsnetz bezieht, an den Netzbetreiber zahlen muss. Das Netzentgelt ist somit die Gebühr für die Nutzung der Netzinfrastruktur des Netzbetreibers. Da die Stromnetze natürliche Monopole sind, unterliegt die Höhe der jeweiligen Netzentgelte keinen Wettbewerb und wird daher reguliert.
Die Netzentgelte können sich je nach Region teils stark unterscheiden. Dies liegt daran, dass sich die Kosten der jeweiligen Netzinfrastruktur je nach Verteilnetzbetreiber teils stark unterscheiden.
Beschaffung und Vertrieb
Die Kosten für die Strombeschaffung und Vertrieb sind die eigentlichen Energiekosten, welche für die Umwandlung jeglicher Energieformen in elektrische Energie anfallen. Die Kosten für den Einkauf elektrischer Energie können sich je nach Händler und Handelsplattform teils stark unterscheiden.