Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen
Verkehr

3G-Regel im ÖPNV entfällt

Mit der erneuten Novellierung des Infektionsschutzgesetztes durch den Bund fallen viele Corona-Beschränkungen. So entfällt ab sofort die 3G-Regel im Nahverkehr. Der Nachweis über Impfung oder Test ist nicht mehr notwendig. Zur Benutzung von Bus und Schwebebahn bleibt aber bis mindestens zum 2. April das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske verpflichtend.