Bund und Länder haben mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitlich die Einführung der 3G-Regel im ÖPNV beschlossen. Fahrgäste dürfen Busse und Bahnen nur noch nutzen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die neue Regelung soll im Nahverkehr im Laufe der Woche gelten. Die WSW bitten ihre Fahrgäste, ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Nachweise bei Fahrten mit den Bussen und der Schwebebahn stets bei sich zu führen. Die Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen des ÖPNV weiterhin. Die Einhaltung der 3G-Regel wird in Stichproben kontrolliert. Bei der Durchführung der Kontrollen werden die WSW die Ordnungsbehörden unterstützen.