Nach der neuesten Fassung des Infektionsschutzgesetzes müssen Schüler in den Ferien für die Nutzung des Nahverkehrs einen 3G-Nachweis erbringen, darauf weisen die Wuppertaler Stadtwerke hin. Während der Schulzeit gilt der Schülerausweis als ausreichend, weil eine regelmäßige Testung vorausgesetzt werden kann. Dies entfällt in den Ferien, darum muss der Nachweis bei Kontrollen auch von Schülern vorgezeigt werden.