Am Donnerstag, 23. April, werden die Abschlussklassen wieder in die Schulen zurückkehren. Auch die Beschränkungen für die Öffnung von Geschäften wurden gelockert. Die WSW mobil rechnet daher mit einer höheren Nachfrage im ÖPNV. Ab 23. April wird der Fahrplan erneut erweitert. Die WSW bietet wieder Einsatzwagen im Schülerverkehr an und die Schwebebahn ist nach dem normalen Fahrplan unterwegs.
Die WSW hat den Bedarf an Verkehrsleistungen bei allen Schulen abgefragt. Entsprechend fahren ab Donnerstag E-Wagen zur Gesamtschule Langerfeld, zum Ganztagsgymnasium Siegesstraße und dem Schulzentrum Kothen, zur Erich-Fried-Gesamtschule in Ronsdorf, zur Gesamtschule Katernberg-Uellendahl und zum Schulzentrum Süd.
Morgens sorgen insgesamt fünfzehn Einsatzwagenfahrten zum jeweils gemeldeten Unterrichtsbeginn und mittags weitere fünf Fahrten passend zu den Endzeiten des Unterrichtes für die An- und Abreise der Schülerinnen und Schüler. Die Regelung für den Schülerverkehr gilt zunächst bis zum 30. April. Ab Montag, 4. Mai 2020 wird der Fahrplan erneut ausgeweitet.
Die Schwebebahn fährt ab dem 23. April nach dem Regelfahrplan. Damit erhöht sich das Fahrtenangebot an Schultagen um 54 Fahrten. Morgens und nachmittags fahren die Bahnen alle dreieinhalb Minuten.
Im normalen Busverkehr von Montag bis Freitag gilt weiterhin der Fahrplan „SamstagPLUS“, „Plus“ bedeutet, dass die WSW 278 Fahrten zusätzlich zum Samstag-Regelfahrplan anbietet. Der NachtExpress sowie der Einsatzwagen-Verkehr zur Universität bleiben weiterhin ausgesetzt.
Im Zusammenhang mit der für kommenden Montag vom Land NRW angeordneten Maskenpflicht bittet die WSW ihre Fahrgäste dringend darum, sich an die neue Regelung zu halten. WSW mobil Geschäftsführer Ulrich Jaeger: „Die Gesundheit unserer Fahrgäste und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Die Kunden sollen mit den Wuppertaler Stadtwerken auch in dieser Zeit gesund und sicher an ihr Ziel kommen. Wir bitten unsere Fahrgäste darum, sich selbst und Mitfahrende zu schützen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.“ Gemäß den Vorgaben des Landes reichen zur Erfüllung der Maskenpflicht in Bus und Schwebebahn auch ein über Mund und Nase gezogener Schal oder Tuch.