Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen
Verkehr

Maskenpflicht im ÖPNV

Die WSW mobil weist darauf hin, dass die Fahrgäste im ÖPNV zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet sind, die die Standards FFP2, KN95 oder N95 erfüllt. Medizinische OP-Masken sind nicht ausreichend. Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern in allen Einrichtungen des ÖPNV, also auch an Haltestellen.