Die WSW mobil weist darauf hin, dass die Fahrgäste im ÖPNV zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet sind, die die Standards FFP2, KN95 oder N95 erfüllt. Medizinische OP-Masken sind nicht ausreichend. Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern in allen Einrichtungen des ÖPNV, also auch an Haltestellen.