Bis zum 30.06.2024 sind alle Letztverbraucher (die als Unternehmen gelten) dazu verpflichtet, die im Kalenderjahr 2023 nach dem StromPBG und dem EWPBG erhaltenen Entlastungsbeträge in einem gesonderten Meldeportal anzugeben.
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ACHTUNG! Wichtige Meldefrist für alle Letztverbraucher, die über 100.000 € Entlastungsbeträge im Kalenderjahr 2023 erhalten haben!
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WSW ist TOP-Lokalversorger 2024
Neue Auszeichnung für Strom, Gas, Wärme und E-Mobilität!